Windpark mit Hochspannungsleitungen

VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHTEN/
EEG

 

Verpachtung des Stromverteilnetzes

Die Stadtwerke Sinsheim Versorgungs GmbH & Co. KG verpachtet ab dem 01.01.2012 ihr gesamtes Stromnetz an die Netze BW GmbH.

In diesem Gebiet gelten ab diesem Zeitpunkt daher ergänzend zu den Regeln der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die Ergänzenden Bestimmungen der Netze BW GmbH. Für Netzanschlüsse, Netzzugang und Netznutzung sind die von der Netze BW GmbH veröffentlichten Verträge abzuschließen. In gleicher Weise gelten für das verpachtete Gebiet die Allgemeinen Regelungen und Bestimmungen der Netze BW GmbH. Diese finden Sie auf der Seite der Netze BW GmbH.

Den Link dazu finden Sie hier:
https://www.netze-bw.de/unternehmen/veröffentlichungen

EEG Jahresabrechnung

Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG), zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz vom 7. November 2006, sind die Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderliche Angaben nach § 14a Abs. 1-5 zu veröffentlichen.

Hier die Angaben nach §14a Abs. 1-5 zur EEG Jahresabrechnung

EEG Anlagenstammdatenanmeldung an den Übertragungsnetzbetreiber

Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) vom 25. Oktober 2008 sind Verteilnetzbetreiber dazu verpflichtet vom Anlagenbetreiber gemachte Angaben gemäß §§ 45 und 46 zu veröffentlichen.